Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, in dem Eingriffe des Staates in den marktwirtschaftlichen Wettbewerb geregelt sind. Sinn des Wettbewerbsrechts ist es, den marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu fördern.
Der Wettbewerb ist ein Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft
Jedes Unternehmen, das sich am freien Markt behaupten möchte, ist dem Wettbewerb ausgesetzt. Dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Es kann nur bestehen, wenn es einerseits die Wettbewerbsregeln einhält und andererseits in diesem Wettbewerb sich als besser herausstellt. Damit dieser Wettbewerb der einzelnen Unternehmen untereinander fair verläuft und funktioniert, gibt es das Wettbewerbsrecht.
Die Regulierung des Wettbewerbs durch das Wettbewerbsrecht ist charakteristisch für eine soziale Marktwirtschaft. In Ländern, in denen eine freie, ungezügelte Marktwirtschaft herrscht, gibt es kein solches Wettbewerbsrecht. Das Wettbewerbsrecht in Deutschland und Europa dient dazu, auch den im Wettbewerb unterlegenen Unternehmen eine Überlebenschance zu ermöglichen. Dies erhält Arbeitsplätze und beugt der Vernichtung von Unternehmensvermögen vor.
Deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht muss behütet werden
Die Europäische Union hat sich im Rahmen ihrer Verträge dazu entschlossen, allen Mitgliedsländern, die dieser Union freiwillig beitreten, faire Regeln des innergemeinschaftlichen Wettbewerbs aufzuerlegen. Da europäisches Recht grundsätzlich höherrangiges Recht und dem nationalen Recht übergeordnet ist, werden nach und nach das deutsche und das europäische Wettbewerbsrecht in Kongruenz gebracht.
Die Wettbewerbsbehörden
Zum Schutze des Wettbewerbs gibt es in der Europäischen Union und in jedem Mitgliedstaat Wettbewerbsbehörden. In Deutschland ist das das Bundeskartellamt. Aufgabe der Wettbewerbsbehörden bzw. des Bundeskartellamtes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen sich nicht bezüglich wirtschaftlicher Prämissen untereinander absprechen und somit gegenseitig keinen Wettbewerb betreiben. Innerhalb eines solchen Kartells erhält jedes Unternehmen abgesprochene Preissegmente, Verkaufsmargen, Einflussbereiche oder Liefergebiete zugeteilt. Dadurch wird der Wettbewerb dieser Unternehmen untereinander ausgehebelt.
Das Bundeskartellamt in Deutschland muss immer dann tätig werden, wenn Unternehmen sich zusammenschließen möchten oder illegale Preisabsprachen zu vermuten sind. Insbesondere der Kauf von Unternehmen bedarf der Genehmigung durch das Bundeskartellamt. Dieses prüft vor der Genehmigung, ob durch den Zusammenschluss der entsprechenden Unternehmen eine marktbeherrschende Macht entstehen könnte. Diese muss zum Schutze des Wettbewerbs unbedingt verhindert werden. Denn wenn ein Unternehmen in einem Land die wirtschaftliche Vormacht hat, kann es den Verbrauchern und anderen Unternehmen die Preise diktieren, der Wettbewerb kommt zum Erliegen.
Die europäische Wettbewerbsbehörde
Genau wie das Bundeskartellamt in Deutschland ist die europäische Wettbewerbsbehörde dazu verpflichtet, Zusammenschlüsse kartellähnlicher Art in Europa zu verhindern. Das bedeutet, dass alle Unternehmen in Europa, die länderübergreifend tätig sind und sich mit anderen in Europa agierenden Unternehmen zusammenschließen möchten, einer Genehmigung aus Brüssel bedürfen. Diese wettbewerbsrechtliche Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn das neue Unternehmen weder in einem Land noch in der ganzen EU eine wirtschaftsbeherrschende Stellung erreicht.
Das Wettbewerbsrecht gilt auch für Unternehmen untereinander
Nicht nur im nationalen oder europäischen Rahmen spielt das Wettbewerbsrecht eine Rolle. Es greift auch beim Konkurrenzkampf der Unternehmen miteinander. So legt das Wettbewerbsrecht etwa fest, welche Art von Werbung ein Unternehmen machen darf und welche nicht. Allerdings sind die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen in letzten Jahren deutlich abgemildert worden. So war noch bis vor einigen Jahren verboten, bei einer Preisauszeichnung den alten Preis der Ware durchzustreichen und den neuen danebenzusetzen. Oder, den Preis der Ware eines anderen Unternehmens bei der eigenen Werbung so darzustellen, dass der Kunde erkennt, dass das eigene Unternehmen diese Ware wesentlich preisgünstiger anbietet.
Diese sogenannte vergleichende Werbung ist nunmehr mit Einschränkungen erlaubt. So soll wieder mehr Wettbewerb um den Kunden möglich werden. Vorreiter im Preiskampf um den Kunden sind die Discounter. Sie können sich aufgrund ihrer Organisationsstruktur, Lieferstruktur und Sortimentsaufstellung erlauben, die Waren preisgünstiger anzubieten als die Konkurrenz. Die Wettbewerber sind dadurch gezwungen, ihre Waren noch günstiger anzubieten oder bessere Leistungen bereitzustellen.
Das Wettbewerbsrecht beinhaltet auch strenge Werbeverbote
Freiberuflich tätige Personengruppen wie etwa Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notare unterliegen einem Werbeverbot. Sie dürfen nur eng begrenzte Werbemaßnahmen durchführen, um für sich und ihre Leistung zu werben.
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