Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht in Deutschland ist das Recht der Exekutive. Dabei werden primär die Rechtsbeziehungen zwischen dem deutschen Staat und seinen Bürgern geregelt. Durch das Rechtsgebiet ist Bürgern überdies ein Rechtsschutz gegen Handlungen des Staates geboten. Auch die Beziehung zueinander sowie Funktionsweise der einzelnen Institutionen sind geregelt.
Das Rechtsgebiet wird in zwei Bereiche gegliedert:
Das allgemeine- und das besondere Verwaltungsrecht
Das allgemeine Gebiet
Das allgemeine Verwaltungsrecht findet seine Anwendung im Recht der öffentlichen Verwaltung. Es regelt behördliche Entscheidungsprozesse. Es ist in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und im Verfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. Das Recht der öffentlichen Exekutive lässt sich in drei Teilbereiche aufgliedern: die ausführende Gewalt des Staates im organisatorischen, formellen und materiellen Sinn. Zu bemerken ist außerdem, dass das allgemeine Verwaltungsrecht unabhängig von einzelnen Sachgebieten ist. Es stellt vielmehr für den Verwaltungsprozess und das Verfahren Normen auf, denen eine allgemeine Gültigkeit zuteil ist. Nur in einzelnen Fällen weichen Sondergebiete ab.
Beim besonderen Verwaltungsrecht handelt es sich um das Öffentliche Recht von Sondergebieten (Rechtsgebiete). Umfasst sind davon zum Beispiel das Straßen- und Straßenverkehrsrecht, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Baurecht, das Bundesbodenschutzgesetz, das Polizeirecht, das Ausländerrecht, das Schulrecht und Hochschulrecht, das Beamtenrecht, welches oft im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht steht, etc.
Innerhalb der unterschiedlichen Teilbereiche besitzt ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt die notwendigen Kenntnisse, um als Anwalt des Mandanten diesen umfassend zur Seite zu stehen.
Die Verwaltungsgerichte
Kommt es zu Streitigkeiten, dann werden diese vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ausgetragen. Welches Verwaltungsgericht zuständig ist, richtet sich nach § 52 VwGO. In der Regel ist das Zuständigkeitsgebiet entscheidend, indem der Bescheid erlassen wurde.
Die Verwaltungsgerichte sind, entsprechend der übrigen Gliederung des deutschen Rechtssystems, in örtlich zuständige Richter, Ober- und das Bundesverwaltungsgericht untergliedert. Letzteres hat seinen Sitz in Leipzig. Im Allgemeinen sind Entscheidungen, die bis zur obersten Distanz durchgeklagt wurden, nicht mehr anfechtbar. Es ist jedoch möglich seine Entscheidungen zur Revision bei höheren Gerichten wie etwa dem Bundesgerichtshof oder sogar dem Europäischen Gerichtshof zuzulassen. Abgesehen einmal von den dadurch entstehenden hohen Kosten für den Kläger: Es ist möglich. Der einfache Bürger kann so gegen jede Entscheidung bis zu den allerhöchsten Gerichten vorgehen.
Das Rechtsgebiet in der Praxis
In Deutschland kann somit jeder Deutsche gegen Entscheidungen der Exekutive mittels des Verwaltungsrechts vorgehen. So gut wie alle Entscheidungen von Verwaltungen auf allen Ebenen können rechtlich angefochten werden. Das unterscheidet den Rechtsstaat von einer Diktatur oder einer absolutistischen Herrschaft. Das bedeutet für die Verwaltung aber auch, dass ihre Entscheidungen stets den Vorschriften entsprechen müssen. Welche Entscheidungen der Verwaltungen wie angefochten werden können, legt das Verwaltungsrecht genau fest. Eine der Festlegungen des Verwaltungsrechts ist es beispielsweise, dass ein rechtssetzender Bescheid stets mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein muss.
Die Zuständigkeiten
Oft ist nicht genau klar, ob ein Streitfall dem Verwaltungsrecht unterliegt oder beispielsweise dem Verkehrsrecht. Das trifft etwa auf einen Bußgeldbescheid zu. Die Ursache für einen solchen Bußgeldbescheid wird meist im Verkehrsrecht gesetzt. Etwa ein Parkverstoß. Der Bußgeldbescheid ist jedoch ein Bescheid und somit ein Verwaltungsakt. Und gegen Verwaltungsakte kann mittels des Verwaltungsrechts vorgegangen werden. Um solche Zwistigkeiten gar nicht erst aufkommen zu lassen, muss an jedem Bescheid, also auch einem Bußgeldbescheid, genau hingewiesen werden, bei welchem Gericht dagegen vorgegangen werden kann.
Ein Bußgeldbescheid wird nicht wesentlich für die Angelegenheiten der Bürger sein. Eine Baugenehmigung hingegen schon. Bzw. die Ablehnung derselben. Oder auch der Steuerbescheid. Diese Bescheide führen gegebenenfalls zu existenziellen Problemen für Bürger oder Unternehmen. Aus diesem Grunde kann das Rechtsgebiet auch existenzbedrohend sein. Oder dessen Auswirkungen.
Rechtschutzversicherung
Da jeder Bürger durchaus von derartigen Streitigkeiten betroffen sein kann, macht es Sinn, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten des eigenen Anwalts, des Gerichts und nötigenfalls auch des gegnerischen Anwalts. Wichtig ist es bei dem Abschluss einer Rechtschutzversicherung darauf zu achten, dass derartige im Leistungsumfang eingeschlossen ist. Die Rechtsanwälte innerhalb einer Kanzlei nehmen in der Regel Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung auf, so dass der Betroffene keinerlei Arbeit weiter hat.
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