Das Urheberrecht
Für das Rechtsgebiet gibt es zwei Bedeutungen. Zum einem das subjektive Recht und zum anderen das objektive Recht. Im subjektiven Recht steht für die Rechte beispielsweise an einem Roman, Bild oder auch Musikstück. Hier muss der Urheber das geschützte Werk aber selbst erstellt oder verfasst haben. Anders ist dies beim objektiven Recht. Hier bezeichnet das Gebiet die Summen der Rechtsnormen, die dann den Umgang mit dem jeweiligen subjektiven Urheberrecht regeln.
Besonders durch das Internet und die damit verbundene schnelle Verbreitung von unterschiedlichen Medien, kommt hier jeden Tag zu Verletzungen. Manchmal sind diese Verletzungen von den betroffenen aber auch nicht gewollt und geschehen aus Unwissenheit oder Versehen. Dennoch bringen diese Verletzungen in den meisten Fällen immer finanzielle Risiken mit sich. In den letzten Monaten und Jahren haben die Inhaber immer mehr gegen die Verstöße eingegriffen. Auf diese Weise gehören Abmahnsummen in höheren Beträgen heute fast schon zur Tagesordnung.
Was wird geschützt?
Der Gegenstand ist immer das Werk eines Menschen. Dieses entspringt der geistigen und schöpferischen Leistung. Sofern künstlerische und wissenschaftliche Leistungen eine entsprechende Schöpfungshöhe erreichen, greift auch hier das Rechtsgebiet. Somit können Werke aus der Kunst oder der Literatur durch das Urheberrecht gesichert werden. Weiterhin können unter Umständen auch öffentliche Reden oder Tänze, Lichtbildwerke und Filme, sowie Computerwerke gesichert werden. Durch das objektive Recht werden die Urheber gesichert, sowie auch die Personen, die beispielsweise einen Roman veröffentlichen oder ein geschriebenes Theaterstück aufführen. Generell geht es aber darum, die Inhaber und den Urheber zu schützen, dass niemand die Werke, ohne Erlaubnis, benutzt oder veröffentlicht. Es ist also immer das Einverständnis des Urhebers einzuholen.
In dem Gebiet werden künstlerische und wissenschaftliche Kunststücke gleichermaßen in Schutz gestellt. Hingegen muss geistiges Eigentum wie beispielsweise Erfindungen, die nicht zur Wissenschaft oder Kunst gehören durch ein Patent geschützt werden. Hier greift das Urheberrecht nicht. Zwischen Urheberrecht und Patent gibt es vor allem praktische Unterschiede. So kann ein Patent oder eine Marke an eine andere Person oder ein Unternehmen verkauft werden. Bei dem Urheberrecht geht dies aber nicht. Das Recht bleibt immer beim jeweiligen Urheber. Es kann das Recht zur Nutzung, aber niemals das eigentliche Urheberrecht verkauft werden.
Das Urheberrecht (UrhG) und Verwertungsrecht
Das Verwertungsrecht kann teilweise oder ganz, im Gegensatz zum Urheberrecht. Markenrecht oder Medienrecht, verkauft werden. So kommt dies beispielsweise immer dann vor, wenn ein Schriftsteller unter anderem seinen Roman bei einem Verlag veröffentlichen lassen möchte. Der Schriftsteller überlässt den Roman dem Verlag, damit dieser den veröffentlichen kann. Das Urheberrecht bleibt aber immer beim Schriftsteller. Dieser kann auch entscheiden, dass die Veröffentlichung beendet werden soll. Darüber hinaus findet sich ein solches Verwertungsrecht auch in der Musikbranche. Hier erwirbt die GEMA die Anrechte an Musikstücken von verschiedenen Künstlern und erhebt dann entsprechende Gebühren, wenn diese aufgeführt werden sollen. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen sowohl Verwertungsrecht, wie auch das Urheberrecht. Somit wäre das Werk dann frei. Ist dies aber nicht der Fall, ist das Kopieren und Wiedergeben immer abhängig von einer Erlaubnis des Urhebers.
Die Folgen von Verstößen gegen das Urheberrecht
Es ist vor allem verboten Musikstücke und Videos zu kopieren. Fertigt jemand beispielsweise von diversen Musikstücken oder Videos Kopien an, die nicht nur für den privaten Gebrauch gedacht sind, sondern auch noch anderen Nutzer zugänglich gemacht werden (Filesharing), macht sich im zivil- und strafrechtlichen Sinne strafbar und zahlreiche Abmahnungen drohen. Am besten kann hier eine Kanzlei, in der ein spezialisierter Anwalt beschäftigt ist, helfen. Genauso verhält es sich auch mit Bildern und Texten. So dürfen unter anderem auch keine Texte, Bilder oder anderes Material für die eigene Website von anderen Seiten oder Personen kopiert werden. Hier ist nicht nur eine Abmahnung, sondern auch eine Geldstrafe möglich. Bei gewerblichen Verstößen können auch Haftstrafen verhängt werden. Im Zweifel sollte ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt kontaktiert werden. Dieser kennt sich mit einer Abmahnung im Urheber-, Medienrecht und Wettbewerbsrecht bestens aus.
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