Der Begriff „Strafrecht“ wird in der Rechtswissenschaft ausformuliert als „Rechtsgebiet, welches sich mit Rechtsgüterschutz durch die Beeinflussung des menschlichen Verhaltens beschäftigt“. Es geht also darum, Menschen zu einem rechtskonformen Verhalten anzuleiten, es soll verhindern, dass Personen die Rechtsgüter anderer verletzen. Das deutsche Strafrecht und Jugendstrafrecht ist ein methodisch selbstständiger Bestandteil des öffentlichen Rechts. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen materiellem und formellem Strafrecht.
Das materielle Strafrecht erklärt die Vorausbedingungen der Strafbarkeit, das formelle Strafrecht mit dem Strafverfahrensrecht dagegen beschreibt die Durchführung des materiellen Strafrechts. Die Rechtsquellen, die hierfür benützt werden, sind Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz. Auch das Recht der Ordnungswidrigkeiten ist im weiteren Sinne zum Strafrecht zu zählen, da es verfahrensähnlich ist und der Methodik des Strafrechts folgt.
Das materielle Strafrecht
Es existieren zahlreiche Gesetze des materiellen Strafrechts, die am besten eine Kanzlei mit einem Rechtsanwalt, Strafverteidiger oder Fachanwalt besitzen und so die Mandanten ideal beraten können. Rechtsquellen sind unter anderen das Strafgesetzbuch (StGB), welches die Kernmaterie beschreibt. Die entsprechenden Verfahren, die Strafverfahren zur Realisierung dieser Normen sind in der Strafprozessordnung (StPO) niedergelegt und vor allem bei der Strafverteidigung zu berücksichtigen. Neben dem Strafgesetzbuch kommen jedoch ebenso andere Gesetze zur Anwendung. Da existieren Wehrstrafgesetz, Völkerstrafrecht, das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) , das Arzneimittelgesetz weiter die Abgabenordnung, das Versammlungsgesetz, das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und im Zusammenhang das Sprengstoffgesetz. Ebenso Gesetze des materiellen Strafrechtes sind das Wirtschaftsstrafgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz sowie das Handelsgesetzbuch, das Gesetzbuch über Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel sowie das Bundesberggesetz.
Das formelle Strafrecht in der Bundesrepublik begründet sich im Wesentlichen durch das Gerichtsverfassungsgesetz, die Strafprozessordnung, das Jugendgerichtsgesetz sowie dem Strafvollzugsgesetz. In diesen Gesetzen findet sich am besten ein Fachanwalt oder Rechtsanwalt sowie Strafverteidiger zurecht.
Nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz
Dieser Grundsatz ist im Grundgesetz verankert. Es gibt jedoch etliche Grundsätze, die Gesetzgeber und Strafrichter im Strafverfahren anwenden müssen. Für den Gesetzgeber gilt das Bestimmtheitsgebot. Hier wird klargestellt, dass der Wortlaut des angewandten Gesetzes hinreichend genau bestimmt sein muss. Weiter gibt es das Rückwirkungsverbot, welches deutlich macht, dass die entsprechende Strafbarkeitsvorschrift auch zur Tatzeit als Gesetz relevant war. Für den Strafrichter sind im Strafverfahren von großer Bedeutung das Doppelbestrafungsverbot nach Artikel 103 Abs. 3 GG. Niemand darf in derselben Sache zweimal verurteilt werden. Ferner wichtig ist auch das sogenannte Analogieverbot, auf das ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt während einer Verteidigung bzw. innerhalb des Verfahrens stetig achten sollte. Es bestimmt, in Ergänzung des Bestimmtheitsrechts, dass Analogien, die dem Nachteil des Beschuldigten dienen, grundsätzlich verboten sind. Das Verbot des Gewohnheitsrechtes hindert Strafrichter im allgemeinen- und im Jugendstrafrecht daran, das Gewohnheitsrecht zu verwenden, um eine Strafe zu begründen. Der relevante Bereich des Strafrechtes ist jedoch bereits seit geraumer Zeit kodifiziert, sodass das Verbot des Gewohnheitsrechtes eigentlich keinen Anwendungsbereich mehr findet.
Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte
Besondere Straftatbestände, die dem Strafrecht unterliegen, sind in Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte sowie in Taten gegen Vermögenswerte (Diebstahl, Betrug, Untreue) aufgegliedert. Zu Ersteren zählen Totschlag und Mord, Tötung auf Verlangen sowie fahrlässige Tötung. Weiter Schwangerschaftsabbruch, Aussetzung, Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Freiheitsberaubung, Beteiligung an einer Schlägerei, Körperverletzung im Amt, Nötigung, Nachstellung. Vergehen oder Verbrechen gegen Vermögenswerte sind unter anderem Unterschlagung, Untreue und Betrug, Diebstahl und Sachbeschädigung sowie Raub, Erpressung und Hehlerei.
Darüber hinaus gibt es auch das Sexualstrafrecht, welches das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eines jeden Bürgers schützen soll. Sollte man als Frau Opfer einer solchen Tat wie einer Vergewaltigung sein, empfliehlt es sich ggf. eine Rechtsanwältin oder Fachanwältin als Verteidiger zu beauftragen.
Zweck und Ziel
Hinsichtlich der Strafbarkeit einer Tat setzt das Strafrecht die Tat in den Vordergrund, die Täterpersönlichkeit ist für Strafe oder Maßregel (die Rechtsfolge) zu berücksichtigen. Nach dem sogenannten Schuldprinzip ist es Ziel, die Schuld des Täters durch die Verurteilung zu sühnen. Der Straftäter soll aber auch resozialisiert werden, ebenso soll er davon abgeschreckt werden, weitere Straftaten zu begehen. Das Vertrauen des Bürgers in die Durchsetzungsfähigkeit und ebenso die Beständigkeit des Rechtssystems sollen gestärkt werden. Es wird ein Unterschied gemacht zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Freiheits- und Geldstrafen sind Hauptstrafen. Während die Freiheitsstrafe sich darin erschöpft, die Fortbewegung des Täters zu beschränken und den Gefangenen so zu einem rechtschaffenen Lebenswandel anzuhalten, bedeutet die Geldstrafe gezwungenen Verzicht auf Konsum. Hier kommt in Deutschland das System der Tagessätze zur Anwendung. Die Höhe der Tagessätze wird durch das Nettoeinkommen des Verurteilten an einem Tag bestimmt. Dabei wird Unterhaltspflichten Rechnung getragen. Ist der Verurteilte nicht in der Lage, die Bestrafung zu bezahlen, tritt eine Freiheitsstrafe in Höhe der Tagessätze in Kraft. Für die Strafvollstreckung ist die Staatsanwaltschaft zuständig.
Strafverteidiger, Strafrechtskanzlei, Wahlverteidiger, Pflichtverteidiger oder Fachanwalt
Strafverteidiger nennt man den Rechtsanwalt im Strafprozess. Wird dieser vom Gericht aufgrund der hohen Straferwartung für den Beschuldigten bestellt, nennt man ihn Pflichtverteidiger. Pflichtverteidiger kann jeder Rechtsanwalt sein, der sich im Idealfalle natürlich mit der Strafprozessordnung auskennt. Zudem gibt es auch den Fachanwalt für Strafrecht, der besondere theoretische Kenntnisse im Strafrecht, meist durch einen Lehrgang nachgewiesen hat und zudem eine bestimmte Anzahl an Fälle als praktischer Nachweis der Anwaltskammer nachweisen konnte.
Nachfolgend finden Sie die passende Strafrechtskanzlei oder die passenden Fachanwälte, die Sie sicher auch gern als Pflichtverteidiger vertreten werden. Insbesondere frühzeitig für Sie als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren / bei Untersuchungshaft oder später im Strafprozess bei der Berufung oder Revision empfliehlt es sich, Fachanwälte oder Strafrechtskanzleien einzuschalten. Zuletzt kann ein Anwalt auch eine Stellungnahme zu einem Strafbefehl abgeben, was Kosten sparen könnte, wenn die Tagessätze im Strafbefehl zu hoch angesetzt worden sind.
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