Medizinrecht
Das Medizinrecht umfasst gleich mehrere Rechtsbereiche. So regelt es einerseits das Verhältnis zwischen Patient und behandelndem Arzt sowie die Rechtsbeziehungen von Ärzten untereinander. Zudem stellt es die Kriterien bezüglich der Berufsausübung auf. Das Medizinrecht regelt vor allem die schuldrechtlichen Rechtsbeziehungen untereinander. Auch die öffentlich-rechtlichen Regelungen in Bezug auf die Ausübung des Arztberufes sowie Zahnarztberufes fällt in den Bereich des Rechtsgebietes genauso wie das Meldewesen von Krankheiten, die der Meldepflicht unterliegen.
Das Medizinrecht gestaltet sich damit außerordentlich komplex. Denn Anwendung findet zum Beispiel auch das Transplantationsgesetz oder das Arzthaftungsrecht.
Und auch noch weitere Gebiete können gegebenenfalls zum Medizinrechts gezählt werden wie das Recht der Apotheken, das Recht der Pflegeberufe, das Pharmarecht und auch das Krankenhausrecht. Wobei Gebiete, die einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt aufweisen, auch explizit mit dem Begriff Gesundheitsrecht bezeichnet werden.
Die Medizin ist ein weites Feld und mit dem entsprechenden Rechtsgebiet sollen alle relevanten Aspekte möglichst umfassend abgedeckt werden.
Medizinrecht – einzelne Aspekte
Behandlungsfehler
Ein Behandlungsfehler (Ärztepfusch) im Medizinrecht definiert sich als eine nicht sorgfältig und nicht den anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung durch einen Doktor. Dazu zählt auch bereits die mangelnde oder unrichtige Aufklärung des Patienten. Ein Behandlungsfehler kann also sowohl durch Handeln als auch durch Unterlassen begangen werden. In jedem Fall wird eine Pflicht aus dem Behandlungsvertrag verletzt. Es handelt sich dabei um einen Dienstvertrag. Dieser grenzt sich durch den Werkvertrag dadurch ab, dass eben kein Erfolg geschuldet wird. Das heißt, der Patient hat einen Anspruch auf eine fehlerfreie Behandlung, nicht jedoch auf eine Heilung.
Um zu klären, inwieweit tatsächlich ein Behandlungsfehler oder auch Kunstfehler vorliegt, kann die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens angefordert werden. Behandlungsfehler-Gutachten orientieren sich in der Regel an evidenzbasierten, vergleichbaren Fällen und dem wissenschaftlichen Standard. Auch die unterschiedlichen Lehrmeinungen sowie die Therapiefreiheit finden bei Erstellung des Gutachtens Berücksichtigung. Schwierig bei der Klärung der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ist der Umstand, dass sich eine Fehlbehandlung und die Folgen einer Krankheit häufig schwierig voneinander abgrenzen lassen. Das Gutachten über den Behandlungsfehler ist zudem auch für eine etwaige Arzthaftung wichtig. Insbesondere für Schmerzensgeld ist ein detailliertes Gutachten für den Fachanwalt oder Rechtsanwalt unerlässlich.
Patientenrecht
Unter dem Begriff des Patientenrechts werden im Medizinrecht alle Rechte des Patienten verstanden, die diesem gegenüber Heilbehandlern zustehen. Zu den Patientenrechten zählen u.a. das Recht auf Selbstbestimmung, d.h., nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten darf eine medizinische Maßnahme durchgeführt werden. Vorausgesetzt wird dabei die Einwilligungsfähigkeit des Patienten. Einwilligungsfähig ist dabei, wer die Art der Maßnahme sowie die Bedeutung und Risiken des Eingriffs bzw. der Behandlung erfassen kann.
Abzugrenzen ist die Einwilligungsfähigkeit von der Geschäftsfähigkeit. Denn im Vordergrund steht hier die Fähigkeit des Patienten, die Komplexität der Maßnahme vollständig zu erfassen. Diese Fähigkeit ist oftmals auch in Fällen gegeben, in denen grundsätzlich eine Geschäftsunfähigkeit vorliegt. Im Umkehrschluss ist es allerdings auch möglich, dass einem eigentlich geschäftsfähigen Patienten die Einwilligungsfähigkeit fehlt. In Fällen, in denen es an der Einwilligungsfähigkeit mangelt, kann ein Betreuer bestellt werden.
Ein weiteres Patientenrecht ist es, Akteneinsicht in die Krankengeschichte zu nehmen. Dies kann alleine oder zusammen mit einem Patientenanwalt passieren.
Ebenfalls zählt zu den Patientenrechten das Recht auf die ärztliche Schweigepflicht (§203 StGB). Bis über den Tod des Patienten hinaus ist der Mediziner an die Schweigepflicht gebunden. Dieser unterliegen Untersuchungsergebnisse, Diagnosen und die Krankheitsgeschichte. Auf expliziten Wunsch des Patienten, kann der Doktor von seiner Schweigepflicht entbunden werden. Ebenfalls wird der Mediziner von der Schweigepflicht entbunden, wenn er durch sein Schweigen ein höheres Rechtsgut verletzen würde.
Überdies hat jeder Patient das Recht, dass die Heilbehandlung nach dem Stand der Wissenschaft ausgeführt wird.
Arzneimittelrecht
Im Medizinrecht bzw. Arztrecht spielt auch das Arzneimittelrecht eine wichtige Rolle. Dieses deckt dabei den gesamten Prozess ab, den ein Arzneimittel durchläuft; angefangen bei der Herstellung bis zur Abgabe. Was die Herstellung betrifft, gelten strenge Reglementierungen, an die sich die Pharmaunternehmen zu halten haben. Nicht minder streng ist jedoch auch die Arzneimittelabgabe. Das Arzneimittelrecht als Gebiet des Medizinrechts kümmert sich also um die rechtlichen Grundlagen, die für die Zulassung der Mittel nötig ist. Denn oftmals ist eine Zulassung durch eine Arzneimittelbehörde notwendig, damit mit Medikamenten gehandelt werden darf.
Eine Kanzlei in der zahlreiche Rechtsanwälte oder Fachanwälte beschäftigt sind, können Sie umfangreich im Medizinrecht beraten und vertraten. Vor allem im Arzthaftungsrecht (Schmerzensgeld) sollte ein Anwalt konsultiert werden.
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