Das Markenrecht
Das Markenrecht ist als ein Teil auch im Kennzeichnungsrecht zu finden. Es geht hier vor allem darum, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung von bestimmten Produkten schützen zu können. Somit ist das Kennzeichenrecht eben auch im gewerblichen Rechtschutz zu finden.
Was wird unter einer Marke verstanden?
Mit Hilfe einer Marke können Waren oder Dienstleistungen von einer Firma oder einem Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen oder gar Konkurrenten unterschieden werden. Eine Marke kann aus unterschiedlichen Elementen bestehen. Beispielsweise ein Zeichen, Abbildungen, Zahlen, Buchstaben oder auch Klänge. Die Aufmachung kann sich hier stark auf das Erscheinungsbild auswirken und elementar wichtig für die Marke werden. Damit eine Marke geschützt werden kann, muss diese kennzeichnungskräftig sein. Wird beispielsweise nicht erkannt, dass mit der Bezeichnung dem Produkt ein Name gegeben werden soll, so ist die Markt nicht hilfreich. Weiterhin gibt es auch bei der Formgestaltung einiges zu beachten. So dürfen Zeichen unter anderem nur aus einer Form bestehen. Diese müssen aber noch aus der Art der Ware selbst bestimmt sein. Weiterhin muss auch die technische Wirkung erreicht werden.
Das Markenrecht schützt zudem auch nur eine Marke, die sich graphisch darstellen lassen. Alle anderen sind von der Eintragung ausgeschlossen. Vor jeder Eintragung überprüft das Register die Marke auf ihre Schutzfähigkeit. Ist dies nicht der Fall, erfolgt auch keine Eintragung und die Marke kann nicht den Schutz des Markenrechtes genießen.
Die unterschiedlichen Arten der Marken
Das Markenrecht unterscheidet zwischen unterschiedlichen Arten der Marken. Zum einen wären das Wortmarken. Diese bestehen nur aus einem Wort. Weiterhin gibt es auch noch Bildmarke. Hier soll ein Bild als Marke geschützt werden. Aber es gibt auch die Kombination aus beiden. Also eine Wort-/Bildmarke. Weiterhin können auch Farbe, Farbkombinationen, Gerüche, Klänge oder auch Formgestaltungen als Marke geschützt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Elemente einen Hinweis auf das Unternehmen geben, welches sich dahinter versteckt. So müssen die Farben beispielsweise schon für einen großen Bekanntheitsgrad in Zusammenhang mit dem Unternehmen aufweisen. Hier ist unter anderem die Deutsche Telekom mit ihrem Magenta ein sehr gutes Beispiel. Aber auch die Darstellbarkeit im Bereich der Grafik ist für den Schutz der Marke existenziell wichtig. Bei Hörmarken muss die Wiedergabe auch durch Noten erfolgen können. Das ist in der Realität nicht immer einfach umzusetzen. Für den Schutz der Marke aber Voraussetzung.
Verstoß gegen das Markenrecht
Auch gegen das Markenrecht kommt es immer wieder zu Verstößen. Vor allem bei Online-Auktionen ist dies häufig zu beobachten. So dürfen unter anderem in den Beschreibungen keine Namen der Marken verwendet werden. Weiterhin dürfen auch keine Fotos veröffentlicht werden, auf denen die Marke zu sehen ist. Eine Marke darf ausschließlich von dem Besitzer verwendet und für Werbe- oder Verkaufszwecke genutzt werden. Wer dies tut, ohne die entsprechende Rechte zu besitzen, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern auch eine Schadensersatzforderung. Je nach Bekanntheitsgrad der Marke kann sich die entsprechende Summe im vier- oder fünfstelligen Bereich befinden. Durch die feststehenden Paragraphen im Markenrecht sind nicht nur die Abmahnungen, sondern auch die Schadensersatzforderungen vollkommen zulässig und werden von den entsprechenden Markenbesitzern in den meisten Fällen auch juristisch durchgesetzt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, auch in Hinsicht Markenrecht im Internet, wie auch im reellen Leben immer die Augen offen zu halten.
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