Das Insolvenzrecht ist ein Teil des Zivilrechts und behandelt die Rechte eines Gläubigers im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Die Bezeichnung Insolvenz stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und bedeutet in etwa: Schuldschein nicht einlösen könnend.
Vom Schuldschein des Mittelalters zur Insolvenz heute
Im Mittelalter gab es Schuldscheine, die ein Schuldner unterschreiben musste, damit der Forderungsinhaber den Nachweis für das Leihen von Geld oder Sachen besaß. Diese Schuldscheine wurden auch gehandelt, sie wurden zum Wechsel. Sie waren versehen mit einem Fälligkeitsdatum, zu dem der Schuldner dem letzten Gläubiger die auf dem Schuldschein vermerkte Summe zu zahlen hatte. Konnte er das nicht, war er insolvent, der Wechsel ist geplatzt. Auch heute gilt dasselbe wie im Mittelalter: Ein insolventer Schuldner hat eine akute Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Geldnot oder ist überschuldet.
Nach modernem Insolvenzrecht können nicht nur Unternehmen insolvent werden, auch natürliche Personen. Eine Insolvenz kann und muss grundsätzlich teilweise vom Schuldner durch einen Insolvenzantrag beantragt werden. Bei Fragen dazu, ist ein Fachanwalt oder Anwalt der beste Ansprechpartner.
Wird Insolvenz angemeldet, kann dies in einem Insolvenzverfahren resultieren. Der Zweck ist es, die gegebene Situation in einem rechtlich geordneten Rahmen abzuwickeln oder auch die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen. Beendet ist die Insolvenz bei Privatleuten durch die sogenannte Restschuldbefreiung. Bei Unternehmen ist die Beendigung der Regelinsolvenz die offizielle Auflösung des Unternehmens.
Konsequenzen der Insolvenz
Eine Insolvenz ist nicht das finanzielle Ende eines Unternehmens oder einer Privatperson. Das Insolvenzrecht sieht viel mehr vor, dass insolvent gehende juristische oder natürliche Personen von ihren Schulden befreit werden, damit sie anschließend eine neue Existenzgrundlage aufbauen können. Umgekehrt bedeutet das, dass im Rahmen einer Insolvenz die Forderungsinhaber meist auf einen Großteil ihrer Geldeinlage verzichten müssen. Aber, wenn sich die Insolvenz positiv gestaltet, nicht auf die gesamte Summe. Das ist der Vorteil. Die Geldnot eines Schuldners ohne ein Verfahren nach dem Insolvenzrecht würde in der Regel bedeuten, dass der Geldgeber vollständig leer ausgeht. Deshalb sie zu großen Teilen bereit, einem Insolvenzverfahren zuzustimmen. Denn nur dann, wenn alle an der Insolvenz Beteiligten vorbehaltlos zustimmen, kommt es zum Verfahren. Das Ergebnis ist dann für alle Teilnehmer bindend.
Schuldnerberatungsstellen
Verbraucher können entweder selbst den Versuch einer Schuldenregulierung unternehmen, indem sie mit dem Gläubiger verhandeln. Weitaus sinnvoller ist es jedoch für die meisten Schuldner, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Diese versucht, die Finanzen des jeweiligen Schuldners zu ordnen und auf diese Weise einen Überblick über die Finanzen zu erhalten und im Idealfall einen Insolvenzplan erarbeiten. Denn meist haben die Menschen, die private Insolvenz beantragen müssen, keinen Überblick mehr über die Forderungen beispielsweise von Telefon-, Strom- oder Vermietungsunternehmen. Die Schuldnerberatungsstelle wird dann im Rahmen des Insolvenzrechts tätig und versucht, mit den Gläubigern Schuldvereinbarungen zu treffen und dadurch Schulden abbauen. Diese können dahingehen, dass der Schuldner einen ihm möglichen Teil seines Einkommens entsprechend einem Abzahlungsplan an die Gläubiger überweist.
Ist es der Schuldnerberatungsstelle auf diese Weise nicht möglich, das Problem zu lösen, dann rät sie ihrem Mandanten zum Antrag auf Privatinsolvenz. Dazu ist es erforderlich, dass der Schuldner einen speziellen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht beauftragt. Dieser wiederholt die Versuche der Schuldnerberatungsstelle, jedoch auf anwaltlicher und damit vorgerichtlicher Ebene. Erst dann, wenn alle Beteiligten der Verbraucherinsolvenz zugestimmt haben, gelangt die Angelegenheit vor dem Richter.
Für die Insolvenz von Unternehmen
Ist ein Unternehmen insolvent, sind spezielle Insolvenzverwalter zuständig. Diese werden, wenn das zahlungsunfähige Unternehmen einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht stellt, von dem zuständigen Richter berufen. Der Insolvenzanwalt prüft zunächst die finanzielle Situation des Unternehmens dahingehend, ob durch Einsparmöglichkeiten oder Umstrukturierungen eine Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Dies ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn es sich um einen vorübergehenden Liquiditätsengpass handelt. Erreicht der Insolvenzverwalter hierdurch keine Erfolge, wird das Gericht ein Insolvenzverfahren durchführen. Ratsam ist es bei Firmen immer eine Kanzlei zu kontaktieren, da diese sich mit dem Rechtsgebiet bestens auskennt so eine bestmögliche Lösung erarbeiten kann.
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