Sollten Sie in Hamburg in eine Situation kommen, in der Sie rechtlichen Beistand benötigen, können Sie laut aktueller Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer vom 1. Januar 2021 aus fast 10.920 Anwälten wählen, die sich in der Hansestadt niedergelassen haben. Egal um welches Rechtsproblem es sich handelt, es dürfte also nicht schwerfallen, einen Anwalt zu finden, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Dies gilt umso mehr, da sich viele Rechtsanwälte auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert haben und Ihnen somit diesbezüglich mit besonderer Fachkompetenz weiterhelfen können. So gibt es allein 260 Anwälte, die Steuerrecht als ihr Fachgebiet gewählt haben, bei Strafrecht sind es 156 Rechtsanwälte für Strafrecht in Hamburg und bei Sozialrecht immer noch 48. Sollten Sie einen Fachanwalt auf dem Gebiet des Verkehrsrecht benötigen, steht Ihnen diesbezüglich immerhin 116 Kanzleien zur Verfügung. Egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, Mieter oder Vermieter, Erbe oder Erblasser sind, Sie finden einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, der sich genau auf das Rechtsgebiet spezialisiert hat, das auf Ihren Fall zutrifft.
Wer die Wahl hat, hat die Qual. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um den passenden Rechtsanwalt in Hamburg handelt, der Sie kompetent beraten oder auch vor Gericht vertreten soll. Denn ein Mandat zu vergeben, ist immer auch Vertrauenssache. Hier sollten Sie also nichts dem Zufall überlassen, sondern sich im Vorfeld ausführlich über Ihre Möglichkeiten informieren. Hierzu können Sie unsere praktische Suchfunktion auf juraforum.de nutzen. So können wir Ihnen helfen, den besten Anwalt in Hamburg zu finden, der Ihnen weiterhilft.
Unsere Suchfunktion können Sie auf unterschiedliche Weise nutzen:
Durch unsere Filterfunktion haben Sie also die Möglichkeit, Ihre Suche gezielt einzuschränken und die Suchergebnisse dadurch zu verfeinern. So gelangen Sie noch schneller und präziser zu den Anwaltsprofilen, die für Ihren Fall in Frage kommen.
Bei den Anwaltsprofilen wird Ihnen auch gleich eine Kontaktmöglichkeit für eine Terminabfrage zur Verfügung gestellt. So können Sie gleich den ersten Schritt zur Kontaktaufnahme in die Wege leiten.
Unter Umständen wird es nötig werden, dass sich Ihr Rechtsanwalt in Hamburg eines der örtlichen Gerichte anruft, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann. In Hamburg gibt es insgesamt elf Gerichte, die jeweils einen ganz eigenen Zuständigkeitsbereich haben.
Viele Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht Hamburg ausgetragen. Dieses ist für Zivilverfahren zuständig, deren Streitwert 5.000 Euro nicht überschreitet. Ebenfalls zuständig ist das Amtsgericht Hamburg auch bei Familiensachen sowie bei Mietsachen. Hierbei kommt es jedoch nicht auf die Höhe des Streitwerts an. Weitere Zuständigkeiten ergeben sich u.a. auch aus Vormundschaftssachen oder Insolvenzverfahren.
Auch Strafverfahren werden durch das Amtsgericht Hamburg behandelt. Und zwar dann, wenn der Angeklagte eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zu erwarten hat, die die Dauer von zwei Jahren nicht übersteigt. Geht man von einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren aus, wird das Amtsgericht als Schöffengericht tätig.
Ebenfalls eine wichtige Rolle im Gerichtsalltag spielt das Landgericht Hamburg. Auch diese Gerichtsbarkeit ist für Zivilverfahren zuständig, jedoch für diese, deren Streitwert über 5.000 Euro anzusiedeln ist. Das Landgericht Hamburg agiert zudem auch als Berufungsgericht. Sollte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt werden, wird diese vor dem Landgericht Hamburg verhandelt. Das Landgericht Hamburg macht zudem bei der Verhandlung von Strafsachen dort weiter, wo die Zuständigkeit des Amtsgerichts endete. Tötungsdelikte sowie Verbrechen mit Todesfolge werden u.a. vor dem Landgericht verhandelt. Ebenso Fälle, bei denen mit einer mehr als vierjährigen Haftstrafe zu rechnen ist.
Möchten Sie sich hingegen gegen Entscheidungen des Landgerichts wählen, ist hierfür wiederum das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig. Auch Berufungen und Beschwerden, die sich aufgrund von familiengerichtlichen Entscheidungen ergeben, werden hier verhandelt.
Geht es hingegen um erstinstanzliche Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis, wendet sich Ihr Rechtsanwalt an das Arbeitsgericht Hamburg. Dasselbe gilt, wenn es sich um Streitigkeiten handelt, die auf dem Betriebsverfassungsrecht oder dem Tarifvertrag beruhen. Wenn es darum geht, Berufung oder Beschwerde gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg einzulegen, beschäftigt sich hiermit das Landesarbeitsgericht Hamburg.
Streitigkeiten, für die der Verwaltungsrechtsweg offen steht, landen hingegen vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. So kann es etwa der Fall sein bei Auseinandersetzungen, die das Asylrecht, das Polizeirecht oder das Schulrecht betreffen.
Eine weitere Gerichtsbarkeit der Hansestadt stellt das Sozialgericht Hamburg dar. Dieses ist das richtige Gericht das angerufen werden muss, wenn es um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten geht. Die kann dann der Fall sein, wenn die Sozialversicherung oder das Schwerbehindertenrecht betroffen ist.
Nicht vergessen sollte man auch das Finanzgericht Hamburg. Auch hierfür muss eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegen, damit sich eine Zuständigkeit ergibt. Jedoch muss sich diese um bundesgesetzliche Abgabenangelegenheiten drehen, oder eine Problematik behandeln, bei der es um Landessteuern geht. Was kompliziert klingt, kann jedoch durchaus relevant im Alltag sein. Etwa dann, wenn es um eine Klage gegen einen Steuerbescheid geht, oder Sie sich gegen einen Kindergeldbescheid wehren wollen.
Sie müssen sich jedoch keine Sorgen darüber machen, dass Sie im Zweifel das falsche Gericht anrufen. Ihr Rechtsanwalt Hamburg weiß, was zu tun ist, und wird sich um alles was die Klageerhebung betrifft kümmern.
JuraForum-Tipp: Überlassen Sie das juristische Prozedere Ihrem Anwalt in Hamburg und arbeiten Sie diesem zu, indem Sie ihm alle relevanten Fakten und Details den Sachverhalt betreffend zur Verfügung stellen.
Autor: JuraForum.de Redaktion© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.