Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und beschäftigt sich mit den rechtlichen Ausgestaltungen der Ehe, der Familie, der Verwandtschaft sowie der Lebenspartnerschaft.
Auch die durch Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft sowie Adoption betroffenen rechtlichen Aspekte werden durch das Familienrecht abgedeckt. Viele für das Familienrecht relevante Normen sind in den §§ 1297 bis 1921 BGB zu finden.
Rechtsstreitigkeiten und Rechtsfragen, die in den Bereich des Familienrechts fallen wie juristische Streitfälle aus den Bereiche Betreuung, Vormundschaft, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinngemeinschaft, Ehegattenunterhalt, Pflegschaft, Zugewinn, Scheidungsrecht, Ehescheidung, Unterhalt oder andere Familiensachen, werden vor dem Familiengericht bzw. dem Betreuungsgericht verhandelt. Aufgrund der Komplexität ist es bei Fragen in dem Rechtsgebiet immer hilfreich einen Fachanwalt oder Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Folgende Rechtsbereiche gilt es zu unterteilen:
Eherecht
Ehevertragsrecht
Recht nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Rechtsstreitigkeiten und Rechtsfragen bezüglich Unterhalt und Vermögen:
Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich
Hausrataufteilung
Zugewinnausgleich
Kindesunterhalt
Rechtsprobleme und Rechtsfragen, bei denen Kinder die Betroffenen sind:
Unterhaltsrecht
Kindschafts-, Sorge- und Umgangsrecht
Adoptionsrecht
Recht nichtehelicher Kinder
Wichtige Rechtsbereiche konkretisiert
Ein wichtiger Bereich des Familienrechts ist das Eherecht. Das Eherecht befasst sich mit dem Inhalt, Abschluss und Auflösung der Ehe nach einer Trennung (Scheidung). Auch das Verhältnis der Ehegatten zueinander wird hierin berücksichtigt. Wichtig ist es festzustellen, dass die kirchenrechtlichen Ehevorschriften die säkulare Gesetzgebung nach § 1588 BGB, dem sogenannten Kaiserparagraph, nicht berühren. Weiteres zum Eherecht kann ihn aber eine spezialisierte Kanzlei mitteilen.
Eherecht
Wer in Deutschland heiraten will, muss als Paar unterschiedlichen Geschlechts sein, es darf keine aktuell bestehende Ehe vorliegen und es ebenso nicht möglich einzugehen, wenn Gründe vorliegen, aufgrund derer eine Ehe unzulässig ist. Die wichtigsten Gründe für ein die Unzulässigkeit einer Eheschließung sind Geschäftsunfähigkeit, fehlende Ehemündigkeit und ein Eheverbot. Es gilt ein Eheverbot, wenn ein enges familiäres Verhältnis zwischen den zukünftigen Eheleuten vorliegt. Ein enges familiäres Verhältnis besteht für den Gesetzgeber, wenn die Verlobten entweder in gerader Linie verwandt oder Voll- bzw. Halbgeschwister sind. Das sind die Vorgaben für eine wirksame Ehe.
Durch eine Verlobung wird ein gegenseitiges, ernsthaftes Versprechen einander abgegeben, die Ehe einzugehen. Kommt es zu einer grundlosen Lösung der Verlobung, kann sich der sich lösende Verlobte u.U. schadensersatzpflichtig machen.
Zum Zeitpunkt der Eheschließung muss Ehefähigkeit vorliegen. Dies bedeutet, dass Ehemündigkeit als auch Geschäftsfähigkeit gegeben sein müssen. Geschlossen wird die Ehe vor einem Standesbeamten. Es folgt eine Eintragung ins Eheregister. Durch die eingegangene Ehe tritt das Güterrecht ein. Es gibt drei Güterstände, die sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch richten. Zum einen den gesetzlichen Güterstand, der auch Zugewinngemeinschaft bezeichnet wird. Durch Ehevertrag können sich die Eheleute jedoch auch für die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft entscheiden.
Unterhaltsrecht
Für das Familienrecht ebenfalls bedeutsam ist das Unterhaltsrecht. Es lassen sich verschiedene Arten von Unterhalt unterscheiden. So etwa der Betreuungsunterhalt, der Unterhalt wegen Alters, Krankheit oder Gebrechen. Auch ein Ausbildungsunterhalt oder ein Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit ist im Familienrecht denkbar.
Die entsprechenden Rechtsgrundlagen für einen Unterhaltsanspruch lassen sich im Gesetz finden und am besten von einem Anwalt erklären. Es können auch mehrere auf einmal zutreffen. Ist eine Anspruchsgrundlage ermittelt, muss der Bedarf des Unterhaltsberechtigten ausgerechnet werden. Dabei werden auch eigene Mittel des Unterhaltsberechtigten berücksichtigt.
Zudem muss auch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten mit in die Kalkulation einbezogen werden. Denn dessen eigener angemessener Lebensbedarf darf nicht beeinträchtigt werden.
Kindesunterhalt
Gerade der Kindesunterhalt ist ein zentrales Streitgebiet aus dem Rechtsgebiet und ist in §§ 1601 ff. geregelt und versteht sich als Unterfall des Verwandtenunterhalts. Er stellt die Verpflichtung der Eltern dar, für den Lebensunterhalt ihrer Kinder aufzukommen und ist nur im Ansatz gesetzlich geregelt. Als Leitlinie für die Berechnung des Unterhalts für Kinder dient dabei die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, in der sich Rechtsanwälte bestens zurechtfinden. Die Düsseldorfer Tabelle setzt keinen Einheitsunterhalt fest, sondern setzt vielmehr das Einkommen des Unterhaltspflichtigen in Relation zum Alter des Kindes. Auch die Anzahl eventueller weiterer unterhaltspflichtiger Personen bzw. Kinder wird berücksichtigt. Die Düsseldorfer Tabelle wird der Einkommensentwicklung angepasst, so dass sich auch der zu zahlende Unterhalt verändert.
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwälte haben sich durch besondere theoretische Kenntnisse, die in der Regel durch sog. Fachanwaltslehrgänge erworben werden und besondere praktische Erfahrungen, die durch selbst bearbeitete Fälle nachgewiesen werden müssen, besonders qualifiziert. Gerade im Familienrecht sind auch viele Fachanwältinnen tätig, welche oft die Rechte der Ehefrauen vertreten. Bei uns finden Sie daher eine Fachanwältin oder Fachanwalt mit entsprechender Spezialisierung, die gern als Ihre Scheidungsanwältin oder Ihr Scheidungsanwalt tätig werden.
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