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Rechtsanwalt: Erbrecht nach Orten

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Informationen zum Rechtsgebiet Erbrecht

Das Erbrecht in der Bundesrepublik ist als Grundrecht, als subjektives Recht, in der Verfassung verankert. Es ist das Recht, für den Fall des eigenen Todes Verfügungen über Besitz oder andere Rechte, die einen Wert darstellen, zu ordnen.

Des Weiteren ist es das Recht, Nutznießer solcher Regelungen zu werden. In der Bundesrepublik ist das Erbrecht im Grundgesetz verankert. Das Erbrecht umfasst ebenso die Normen, welche sich mit der Verteilung des hinterlassenen Erbes eines Erblassers bei seinem Tod auf eine oder auch mehrere Personen beschäftigen. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt ist bei erbrechtlichen Angelegenheiten der richtige Ansprechpartner. Vor allem wenn der Erbfall eintritt und Fragen wie beispielshalber zum Miterben, Testamentsvollstrecker oder Pflichtteil auftreten ist der Weg zum Experten empfehlenswert.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert

Als bürgerliches, subjektives Recht ist das Erbrecht im fünften und letzten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches unter der Überschrift „Erbrecht“ festgelegt. Im Grundrecht verankert sind die Privatautonomie, die sogenannte Testierfreiheit sowie ebenso das Erbrecht der Verwandten.

Privatautonomie und Testierfreiheit

Mit dem allgemeinen Begriff Privatautonomie ist der Grundsatz gemeint, dass in einer freien Gesellschaft, wie sie in der Bundesrepublik existiert, jedermann seinen eigenen Willen äußern und bilden und auch diesem eigenen Willen entsprechend handeln kann. Die Testierfreiheit, die sich aus der Privatautonomie ergibt, bezeichnet nach § 1937 des Bürgerlichen Gesetzbuches die grundsätzliche Möglichkeit eines Erblassers mithilfe einer sogenannten „einseitigen Verfügung von Todes wegen“ die oder den Erben festzulegen. Häufig geschieht dies durch ein Testament oder Erbvertrag durch den Erblasser.

Eingeschränkt wird die Testierfreiheit durch die in der Verfassung niedergelegte Institution des Pflichtteilrechtes sowie durch die Gesetzgebung zur Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB und durch das Heimgesetz nach § 14 HeimG. In den jeweils entsprechenden Gesetzen ist ebenso das Erbrecht der Verwandtschaft geregelt. Schlägt der Erbe oder die Erben das Erbe im Erbfall nicht aus, geht alles, was ihm laut Testament oder Verfügungen auch nach den geltenden Gesetzen zusteht, in seinen Besitz über. Dies betrifft Passiva genauso wie Aktiva, also Schulden wie gleichermaßen Vermögen.

Im deutschen Recht herrscht das Prinzip der Universalsukzession, das heißt, mit dem Tod des Erblassers wird der Erbe der Gesamtrechtsnachfolger. Dies ist im § 1922 festgelegt. Vor allem bei einer Erbengemeinschaft treten dabei oftmals Schwierigkeiten auf, so dass ein Anwalt kontaktiert werden sollte.

Erbfolge nach dem Gesetz

Ist kein Testament oder aber Erbvertrag vorhanden bzw. wirksam errichtet, ist das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge aufzuteilen. Die gesetzliche Erbfolge ist in der Bundesrepublik nur für natürliche Personen relevant. Der Fiskus, der ja eine juristische Person ist, erbt im Erbfall nur dann, wenn kein Verwandter gefunden wurde, beziehungsweise in dem Fall, dass die Erbschaft von allen möglichen Erben ausgeschlagen wurde. Hier gilt das Prinzip des Zwangserbes, d.h. es ist so dem Fiskus nicht möglich, die Erbschaft nicht anzunehmen. Geregelt ist dies im § 1942 BGB. Die entsprechende Haftung des Fiskus als Erbe ergibt sich aus § 2011.

Reihenfolge im erbrechtlichen Teil

Ebenso in dem Rechtsgebiet gesetzlich geregelt ist die Reihenfolge, die Erbfolge. So konkurriert hier der Ehegatte mit den Verwandten als auch mit den Großeltern des Verstorbenen. Ein ebensolches Erbrecht ergibt sich aus den Gesetzesvorschriften für einen eingetragenen Lebenspartner. Dies ist im § 10 LPartG geregelt.

Weitere gesetzliche Regelungen im Erbrecht sind die Übernahme der Kosten für Bestattung sowie die nachfolgende Grabpflege. Die Pflichtteilberechtigung von eingetragenem Lebenspartner, Ehegatten, Abkömmlingen und bei kinderlosen Ehen der Eltern ist ebenfalls gesetzlich geregelt und lediglich durch die §§ 2333 - 2338 beschränkt. In diese Vorschriften gibt es zahlreiche Antworten auf Fragen zum gesetzlichen Pflichtteil.

In einem Vermächtnis (im Gegensatz zum Testament) kann der Erblasser eine beliebige Person beziehungsweise einen Personenkreis begünstigen, was in § 1939 und weiter im § 2174 festgeschrieben ist. Neben dem Vermächtnis sind eventuelle Auflagen, die der Erblasser bestimmt, geregelt in dem § 1940. Dem Erblasser ist es möglich (§§ 2197 ff. BGB) seinen letzten Willen durch eine andere Person ausführen zu lassen. Bezüglich des Erbscheines, dieser ist das amtliche Zeugnis über die Erbfolge sowie die vom Verstorbenen festgelegten Einschränkungen der Erbenstellung und wird vom Amtsgericht ausgefertigt, gilt § 2365.

Erbunwürdigkeit

Ebenfalls in den erbrechtlichen Vorschriften gesetzlich geregelt ist die sogenannte „Erbunwürdigkeit“, die gegeben ist, wenn der Erblasser durch den Erben vorsätzlich getötet worden ist oder ein entsprechender Versuch nachzuweisen ist. Weitere Gründe der Erbunwürdigkeit können Täuschung oder Bedrohung des Erblassers zur Erstellung der letztwilligen Verfügung sowie die Fälschung oder Verfälschung der Verfügung sein. Die Verfassungsmäßigkeit des Begriffes „erbunwürdig“ ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2005 gegeben. Weiter sind natürlich Pflichtteilsverzicht, der Kauf eines Erbteiles, Erbschaftssteuer, Fiskalerbschaft, Erbstatut und Kollisionsrecht, Testamentsvollstrecker gesetzlich bestimmt.


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Orte zu Rechtsanwalt Erbrecht

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Erbrecht erklärt von A bis Z

  • Abkömmling
    Abkömmling sind die Kinder oder weitere Nachkommen eines Menschen. In gerader Linie sind dies die Kinder, nichtehelichen Kinder, adoptierte Kinder, Enkel und Urenkel. Dies ist vor allem im Erbrecht bei der Erbrechtsfolge von Bedeutung.
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    Die Einsetzung des Erben ist die Festlegung einer oder mehrerer Personen im Testament oder Erbvertrag als gesetzliche Rechtsnachfolger des Erblassers hinsichtlich seines Vermögens und seiner Verbindlichkeiten. Diese Personen werden als Erben bezeichnet und treten die Erbschaft mit dem Tod des Erblassers an. Die gesetzliche Einsetzung des Erben
  • Enkel
    Ein Enkel ist eine Person, die die Nachkommenschaft des Kindes einer Person, also der Enkelin oder des Enkelsohns, repräsentiert. Eine juristische Definition hierzu findet sich nicht direkt im Gesetz; die Begriffe "Enkel", "Enkelin" und "Enkelsohn" werden allerdings in verschiedenen Gesetzen und juristischen Texten verwandt. Enkel und das Erbrecht
  • Enterbung
    Immer häufiger treten in Familien Streitereien auf, die dazu führen, dass sich mit der Frage beschäftigt wird, ob die Möglichkeit besteht jemanden zu enterben. Grundsätzlich ist jeder Erblasser frei in seiner Entscheidung. Das bedeuten er kann frei darüber bestimmen was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll.
  • Entreicherung
    Entreicherung ist ein Rechtsbegriff, der den Zustand beschreibt, in dem ein Schuldner einen empfangenen Vermögensvorteil so verwertet, verändert oder verbraucht hat, dass er zur Leistung der Schulden nicht mehr in der Lage ist. Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich der Entreicherung Die Entreicherung ist in § 818 Abs. 3 Bürgerliches
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    Der  Erbbauzins  ist eine  laufende Geldzahlung , die der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer zahlen muss. Er ist die Gegenleistung für das Recht, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten, zu nutzen und wirtschaftlich zu verwerten, ohne selbst Eigentümer des Grundstücks zu sein. Rechtlich gesehen handelt es sich beim
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  • Erbenbesitz
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  • Erbnachlass
    Der Erbnachlass (auch: Nachlass) ist ein Begriff des deutschen Erbrechts und bezeichnet die gesamten aktiven und passiven Posten im Vermögen eines Verstorbenen (des Erblassers) beziehungsweise die Erbschaft (vgl. § 1922 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Grundsatz der Universalsukzession Das deutsche Erbrecht ist maßgeblich dadurch geprägt,
  • Erbrecht - Auflage
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  • Erbrecht - Testament Anfechtung
    Damit ein Testament angefochten werden kann, muss einer der Anfechtungsgründe vorliegen, welche gemäß den §§ 2078 und 2079 BGB definiert werden. So ist eine Anfechtung eines  Testaments möglich bei: Drohung, die gegeben ist, wenn der Erblasser dezu gezwungen worden ist, sein Testment derart aufzusetzen. Erklärungsirrrtum, der vorliegt,
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    Die Erbrechtskanzlei ist in aller Regel eine Anwaltskanzlei, Sozietät oder Bürogemeinschaft diverser Anwälte, die sich auf das Rechtsgebiet Erbrecht in all seinen Facetten konzentriert haben. Oft sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Fachanwälte für Erbrecht. Grundsätzliches Der Erbe tritt als Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichte des
  • Erbschaft
    Die Definition des Ausdruckes "Erbschaft" bezeichnet im deutschen Erbrecht nach Paragraph 1922 Absatz 1 BGB (§ 1922 Abs. 1 BGB) das komplette Vermögen des Erblassers, der verstorbenen Person. Die Erben bzw. die Erbengemeinschaft ist Gesamtrechtsnachfolger. Das heißt, die Erbschaft ist der Gegenstand
  • Erbschaft - Annahme des Erbes
    Als "Annahme des Erbes" wird die Umwandlung einer Erbenstellung von einer vorläufigen in eine ausdrückliche bezeichnet. Die Annahme des Erbes ist gegeben, wenn ein Erbe eine ausdrückliche oder stillschweigende Willenseklärung abgibt, das Erbe annehmen zu wollen. Ist dies geschehen, so kann die Erbschaft gemäß § 1943 BGB nicht
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  • Erbschaft - Ersatzerbe
    Als "Ersatzerbe" wird eine Person bezeichnet, welche den tatsächlichen Erben im Erbfall ersetzt. Demzufolge wird ein Ersatzerbe nur in jenen Fällen zu einem Erben, wenn die Person, die er ersetzen soll, wegfällt. Ersatzerben werden testamentrisch seitens des Erblassers eingesetzt mit dem Ziel, Vorkehrungen zu treffen für jene Fälle,
  • Erbschaftssteuerfreibeträge
    Es muss nicht immer das gesamte Erbe versteuert werden. Seit dem 1. Januar 2009 haben sich die Steuerfreibeträge erhöht. Erben und Beschenkte können bis zu bestimmten Summen Steuerfreibeträge geltend machen. Den höchsten Freibetrag von der Erbschaftssteuer erhalten Ehepartner (500.000
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    1. Hintergrund Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02, BStBl II 2007, 192-215 war die bisherige Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz deshalb unvereinbar, weil sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen
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    Pro Jahr gibt es gemäß dem Statistischen Bundesamt in Deutschland rund 118.000 steuerpflichtige Erbschaften von Todes wegen. Die Anzahl der Erbschaften stieg im letzten Jahrzehnt kontinuierlich an. Mit dem Anstieg erhöht sich jedoch auch die Gefahr der Erbschleicherei . Doch wer ist ein
  • Erbstreit
    Hat ein Verstorbener kein Testament hinterlassen, gibt es um den Wert der Hinterlassenschaft Uneinigkeit in der Gemeinschaft der Erben, ist ein Erbstreit vorprogrammiert. Erbstreitigkeiten bei Erbengemeinschaft Ist das Testament also nicht vorhanden oder ungültig , sind mehrere Erben mit gleicher Berechtigung aufgeführt, ist das
  • Erbteil
    Wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt, steht jedem Erben nur ein gewisser Anteil am Nachlass zu. Dieser Anteil wird als Erbteil bezeichnet. Die Höhe des Anteils jedes einzelnen Erben kann der Erblasser durch letztwillige Verfügung grundsätzlich selbst bestimmen. Hat der Erblasser nicht durch letztwillige Verfügung die
  • Erbverzicht
    Es gibt zum einen die Erbausschlagung und den Erbverzicht . Die Erben können nach Eintritt des Erbfalls noch wählen, ob sie das Erbe annehmen wollen, oder sich dazu entschließen, es auszuschlagen . Durch die Möglichkeit der späteren Erbausschlagung, kann der
  • Gemeinschaftliches Testament
    Ein Testament ist als Verfügung einer Person anzusehen, welche beinhaltet, was nach deren Ableben mit deren Vermögen geschehen soll. Grundsätzlich ist es so, dass ein Testament nur durch den Erblasser selbst erstellt werden kann. Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner haben jedoch das Recht, ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen.
  • Gemischte Schenkung
    Gemischte Schenkung ist eine rechtliche Transaktion, bei der sowohl eine Schenkung als auch ein Vertrag vorliegt. Das bedeutet, dass eine Person (der Schenker) eine Leistung ohne Gegenleistung erbringt, während die andere Person (der Beschenkte) zusätzlich eine Gegenleistung erbringt, die jedoch den Wert der Schenkung nicht oder nur teilweise abdeckt.
  • Gesamtgläubiger
    Definition und Regelungen zum Gesamtgläubiger lassen sich in den §§ 428 ff. BGB finden. Danach kann bei mehreren Gläubigern jeder Gläubiger vom Schuldner die Leistung ganz oder teilweise fordern . Der Schuldner hat hierbei jedoch grundsätzlich ein Wahlrecht. Im Innenverhältnis der Gläubiger besteht sodann ein
  • Gesamthandsgemeinschaft
    Die Gesamthandsgemeinschaft spielt im Eigentumsecht eine entscheidende Rolle. Es ist eine Sonderform des Miteigentums. Mehrere Personen sind in diesem Fall  Eigentümer an einer Sache. Die Fälle, in denen eine Gesamthandgemeinschaft besteht, sind gesetzlich geregelt: so liegt eine Gesamthandsgemeinschaft vor bei einer Erbengemeinschaft, einer ehelichen Gütergemeinschaft, bei einem rechtsfähigen Verein
  • Gesetzliche Erbfolge
    Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, hilft ein Blick ins BGB weiter: Bei der gesetzlichen Erbfolge werden vor allem Kinder und Ehegatten berücksichtigt , ebenso eingetragene Lebenspartner . Abhängig von ihrem Verwandtschaftsgrad wird das Vermögen dann unter den Verwandten aufgeteilt.
  • Grabpflegevertrag
    Ein Grabpflegevertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber (meist den Hinterbliebenen) und einem Friedhofsgärtner oder Grabpflegeunternehmen über die dauerhafte oder zeitlich begrenzte Pflege und Instandhaltung einer Grabstätte. Zustandekommen und Inhalt eines Grabpflegevertrags Ein Grabpflegevertrag kommt zustande, wenn sich ein Auftraggeber (Hinterbliebener oder Erbe) und ein Dienstleister
  • Grundbuchrecht
    Das Grundbuchrecht bezeichnet das Rechtssystem und die gesetzlichen Regelungen, die das Führen, die Einsicht und die rechtlichen Wirkungen des Grundbuchs betreffen. Grundbuch und seine Bedeutung Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem alle grundstücksbezogenen Rechte und Belastungen in Deutschland verzeichnet werden. Es dient der
  • Haus von Oma
    Unter dem Begriff "Haus von Oma" versteht man im juristischen Kontext die rechtlichen Fragestellungen rund um Eigentum, Schenkung, Erbschaft und Nutzung eines Hauses, das von einer Großmutter an ihre Enkel oder Kinder übertragen oder vererbt wird. Eigentumsverhältnisse und Grundbuch Das Eigentum an einem Haus wird
  • Hausüberschreibung
    Die Hausüberschreibung ist die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie, wie beispielsweise einem Haus oder Grundstück, von einer Person auf eine andere durch notariell beurkundeten Vertrag. Grundlagen der Hausüberschreibung Das deutsche Recht unterscheidet zwei zentrale Schritte, um eine Hausüberschreibung vorzunehmen: den Übereignungsvertrag und die Eintragung in das
  • Ideelle Teilung
    Die ideelle Teilung ist die in Bruchteilen ausgedrückte rechtliche Zugehörigkeit einer Sache, insbesondere einer Liegenschaft, zu mehreren Miteigentümern gemäß § 1008 BGB. Rechtsgrundlagen der ideellen Teilung Die ideelle Teilung basiert im deutschen Recht auf mehreren gesetzlichen Regelungen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bestimmen insbesondere die §§ 1008 bis
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    Ideelles Miteigentum bezeichnet eine Art der gemeinsamen Eigentümerschaft an einem Gegenstand, bei der mehrere Personen anteilig Bruchteileigentümer sind, ohne dass der Gegenstand tatsächlich physisch geteilt ist. Rechtsgrundlagen des ideellen Miteigentums Die gesetzlichen Grundlagen für das ideelle Miteigentum ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die relevantesten Regelungen
  • Immobilien-Schenkung
    Die Immobilien-Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder einer Immobilie von einer Person auf eine andere, während beide Parteien am Leben sind. Rechtliche Grundlagen einer Immobilien-Schenkung Die Immobilien-Schenkung ist im deutschen Recht im § 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dort
  • Inkrafttreten und rückwirkende Anwendung - Erbschaftsteuerreform
    Das Erbschaftsteuerreformgesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Es findet auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2008 entsteht. Bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung kann der Erwerber beantragen, dass die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz geänderten Vorschriften des ErbStG, mit Ausnahme des § 16 ErbStG, und
  • Kleinod
    Kleinod bezeichnet Rechtsgüter, die einen besonderen Wert aufgrund ihrer historischen, künstlerischen, kulturellen oder finanziellen Bedeutung haben und in der Regel unersetzlich sind. Gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit Kleinoden Im deutschen Recht spielen Kleinode eine Rolle in verschiedenen Rechtsbereichen, insbesondere im Kunstrecht, Kulturgüterschutzrecht, Familienrecht und Erbrecht. Die
  • Konvolut
    Ein Konvolut ist eine Zusammenfassung mehrerer rechtlich zusammenhängender Gegenstände, deren rechtliche Beziehung als Einheit betrachtet und behandelt wird. Inhalt eines Konvoluts Die Zusammensetzung eines Konvoluts kann unterschiedlicher Natur sein, kommt jedoch häufig in bestimmten juristischen Kontexten immer wieder vor. Im Grundsatz kann ein Konvolut aus verschiedenen rechtlichen
  • Letztwillige Verfügung
    Einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Verfügende anordnet, dass sein Vermögen oder einzelne Vermögensgegenstände mit seinem Tod auf bestimmte Personen übergehen.
  • Miteigentumsanteil
    Miteigentumsanteil bezeichnet den Anteil eines Miteigentümers an einem gemeinschaftlichem Eigentum. 1. Gesetzliche Grundlagen des Miteigentumsanteils Im deutschen Rechtssystem ist der Miteigentumsanteil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wichtigsten Regelungen hierzu finden sich in den Paragraphen §§ 1008 bis 1011 BGB. Der Miteigentumsanteil ist dabei ein
  • Miterbe
    Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, sind diese Miterben. Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird mit dem Erbfall gemeinschaftliches Vermögen der Miterben.
  • Miterben
    In aller Regel wird bei einem Todesfall das Erbe des Verstorbenen, des Erblassers, an eine Erbengemeinschaft gehen. Die Mitglieder dieser Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Die Miterbengemeinschaft versteht sich als Gesamthandgemeinschaft. So können die Mitererben über die Gegenstände des Nachlasses lediglich gemeinsam verfügen, jeder der Erben ist
  • Miterbenanteil
    Miterbenanteil bezeichnet den Anteil eines Miterben an einer Erbengemeinschaft, der sich nach den gesetzlichen Erbquoten, einem Testament oder einem Erbvertrag bestimmt. Rechtliche Grundlagen Miterbenanteil Der Miterbenanteil ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Die Erbquoten, die die Miterbenanteile bestimmen, finden sich insbesondere in den §§ 1922, 1924 BGB:
  • Mitvermächtnis
    Vermächtnis, das mehreren Vermächtnisnehmern zugewandt ist.
  • Nacherbe
    Der Rechtsbegriff Nacherbe ist im § 2100 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] legaldefiniert, d.h. seine Definition erfolgt in gesetzlicher Form. Nach § 2100 BGB ist der Nacherbe derjenige, der erst dann Erbe wird, nachdem zuvor eine andere Person (der sog. Vorerbe ), Erbe geworden ist (sog.
  • Nacherbfall
    Zeitpunkt, zu dem die Erbschaft vom Vorerben auf den Nacherben übergeht.
  • Nachlass
    Nachlass meint grundsätzlich das Vermögen des Erblassers als Ganzes im Zeitpunkt des Erbfalls (vgl. § 1922 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]) und umfasst dabei sowohl die Aktiva als auch die Passiva. Zum Nachlass können aber auch verschiedene Rechte gehören, etwa an der Firma (vgl. § 22 HGB [Handelsgesetzbuch],
  • Nachlassgericht
    Bei dem Nachlassgericht handelt es sich um das Amtsgericht am letzten Wohnsitz eines Verstorbenen, das für die mit seinem Erbfall zusammenhängenden Angelegenheiten zuständig ist (sog. Nachlasssachen). Nachlassgericht - Zuständigkeit Beim Nachlassgericht handelt es sich um keinen eigenständigen Gerichtszweig, sondern eine bei
  • Nachlassverbindlichkeiten
    Nachlassverbindlichkeiten meint vor allem solche Schulden, die entweder zu Lebzeiten durch den Erblasser entstanden sind ( Erblasserschulden ) oder durch den Erbfall entstehen ( Erbfallschulden ). Erblasserschulden sind dabei etwa offene Rechnungen oder Privatkredite, Erbfallschulden hingegen etwa Gerichtskosten des Nachlassgerichts und Beerdigungskosten. Diese Schulden werden in
  • Nachlassverwaltung
    Die Nachlassverwaltung wird auf Antrag vom Nachlassgericht angeordnet, wenn ein undurchsichtiger oder verschuldeter Nachlass besteht. Sinn und Zweck ist zum einen die dadurch begründete Haftungsbeschränkung der Erben , zum anderen die Befriedigung der Nachlassgläubiger . Beide Parteien sind deshalb antragsberechtigt.
  • Nichte
    Eine Nichte ist die Tochter eines Geschwisterpaares oder Geschwisterteils, sie stellt also eine Verwandtschaftsbeziehung in gerader Linie dar. Verwandtschaftsbeziehungen und die Rolle der Nichte Im deutschen Recht wird unterschieden zwischen Verwandtschaft und Verschwägerung . Verwandte sind dabei durch Abstammung miteinander verbunden, während Verschwägerte durch
  • Notariat
    Das Notariat bezeichnet das Amt und die Tätigkeit eines Notars als öffentlicher Urkundsperson in der Rechts- und Sachverhaltsvorsorge sowie der Beurkundung von Rechtsgeschäften und Vollzug von Rechtshandlungen. Aufgaben und Funktion des Notariats Das Notariat erfüllt eine zentrale Funktion im deutschen Rechtssystem und ist zuständig für die Beurkundung
  • Notarielle Hinterlegung
    Die notarielle Hinterlegung bezeichnet die Aufbewahrung von Urkunden, Geld oder anderen beweglichen Gegenständen durch einen Notar, um deren Sicherheit und Verfügbarkeit zu gewährleisten. Diese Maßnahme kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, etwa bei Erbauseinandersetzungen oder bei Zweifeln an der späteren Auffindbarkeit von Dokumenten. Grundlagen der notariellen Hinterlegung
  • Notarieller Testamentsentwurf
    Ein notarieller Testamentsentwurf ist eine vorbereitende Ausarbeitung des Beurkundungsverfahrens, in der ein Notar den letzten Willen einer Person schriftlich darlegt und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht und den Wünschen des Erblassers formuliert. Diese Entwurfsform ist einer der Schritte zur Errichtung eines notariellen Testaments, welches vor einem Notar beurkundet
  • Notarieller Vorvertrag
    Der notarielle Vorvertrag ist eine verbindliche und beurkundete Vereinbarung zwischen zwei Parteien, die bestimmte Rechte und Pflichten im Hinblick auf einen zukünftigen Vertrag regelt, dessen Hauptgegenstand allerdings erst in einem späteren Hauptvertrag rechtsverbindlich geregelt werden soll. Der notarielle Vorvertrag kommt häufig bei Immobiliengeschäften oder Grundstückstransaktionen zum Einsatz. Im
  • Notarielles Testament
    Testament, das zur Niederschrift eines Notars errichtet worden ist.
  • Nottestament
    Grundsätzlich ist es so, dass ein Testament vom Erblasser selbst geschrieben oder vor einem Notar erklärt werden muss. Bei einem Nottestament handelt es sich um eine außerordentliche Form des Testaments, welche nur in Notsituationen zulässig ist. Eine solche ist gegeben, wenn zu befürchten ist, dass der Erblasser nur noch
  • Patientenverfügung
    Patientenverfügung ist die Erklärung einer natürlichen Person, die sich auf die Einwilligung bzw. die Verweigerung der Einwilligung in lebensverlängernde Maßnahmen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit bezieht. Die sogenannte Patientenverfügung versteht sich als schriftliche Vorausverfügung eines Menschen für den Fall, dass er nicht
  • Pflichtteilsanspruch
    Der Pflichtteilsanspruch bezeichnet das gesetzlich garantierte Mindesterbteil eines nahen Angehörigen, der durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Gesetzliche Grundlagen Der Pflichtteilsanspruch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die einschlägigen Paragraphen finden sich in den §§ 2303 - 2338
  • Pragmatismus
    Pragmatismus bezeichnet im juristischen Kontext die praktische, flexible und realitätsnahe Auslegung und Anwendung von Gesetzen und Rechtsnormen. Einleitung Der Pragmatismus spielt eine wichtige Rolle im juristischen Bereich, da er es ermöglicht, Rechtsnormen und Gesetze sinnvoll und realistisch auf konkrete Sachverhalte anzuwenden. Die Essenz des Pragmatismus
  • Schenkung von Todes wegen
    Schenkungsversprechen, das unter der aufschiebenden Bedingung abgegeben wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (§ 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB).
  • Testament
    Über die Notwendigkeit eines eigenen Testaments denken die meisten nur ungern nach. Zwingend notwendig ist das Verfassen eines letzten Willens auch nicht. Doch wer die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, umgehen will und genau weiß, wie sein Vermögen unter den Hinterbliebenen aufgeteilt werden
  • Testamentsanfechtung
    Die Anfechtung eines Testaments ist der Testamentsauslegung nachrangig. Dieser Rechtsgrundsatz gilt aus dem Grunde, den Willen des Erblassers als Grundgedanken der Verteilung der Erbmasse beizubehalten. Geregelt ist die Testamentsanfechtung in Paragraph 2078 des BGB (§ 2078 BGB). Hier wird das Erbrecht angewandt, welches eine solche Anfechtung erst nach dem
  • Testamentsgestaltung
    Die Gestaltung eines Testaments oder auch eines Erbertrages sorgt dafür, dass das Erbe im Sinne des Erblassers weitergegeben wird. Auch Streitigkeiten zwischen den Erben können durch eine entsprechende Testamentsgestaltung vermieden werden. Der Begriff Testament leitet sich vom lateinischen testamentum von testan, das heißt bezeugen, ab. Das
  • Testamentsvollstrecker
    Als „Testamentsvollstrecker“ wird eine Person bezeichnet, deren Aufgabe es ist, den letzten Willen eines Verstorbenen nach dessen Wünschen zu erfüllen. Oft wird der Testamentsvollstrecker (oder auch „Nachlassverwalter“) von dem Verstorbenen zu seinen Lebzeiten selbst bestimmt, weil es sich bei diesem entweder um einen ihm Nahestehenden (bitte
  • Testamentsvollstreckervermerk
    Der Testamentsvollstreckervermerk ist eine notwendige formelle Eintragung im Erbschein, die nach Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch den Erblasser oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Nachlassverfahren erforderlich ist. Inhalt Der Testamentsvollstreckervermerk enthält in der Regel folgende Angaben: Name und Anschrift des Testamentsvollstreckers
  • Testamentsvollstreckung
    Die Testamentsvollstreckung soll dem Schutz des vererbten Vermögens dienen, weiterhin eine gerechte und auch zügige Verteilung des Erbes gewährleisten, sie ist dazu geeignet, den Familienfrieden zu erhalten und dient auch der finanziellen Absicherung des Ehepartners und der Familie. Oft ist es dem Erblasser mit Hilfe eines Testamtsvollstreckers besser
  • Testator
    Testator ist die Person, die das Testament errichtet hat.
  • Testierfreiheit
    Testierfreiheit bedeutet, dass der Erblasser den Inhalt seines Testaments grundsätzlich frei bestimmen kann.
  • Testierfähigkeit
    Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, wirksam ein Testament errichten zu können.
  • Thron
    Thron bezeichnet im juristischen Kontext eine symbolische Position oder einen Zustand, der mit besonderen rechtlichen Vorrechten, Pflichten und Zuständigkeiten verbunden ist, insbesondere im Zusammenhang mit Souveränität und Staatsoberhäuptern. Rechtsgrundlagen und historischer Hintergrund Der Begriff "Thron" ist in juristischen Texten nicht explizit definiert, da er stärker im historischen
  • Ungeteilte Erbengemeinschaft
    Als ungeteilte Erbengemeinschaft werden alle Erben eines Erblassers bezeichnet. Die ungeteilte Erbengemeinschaft verliert ihre Wirkung mit Beginn einer Erbauseinandersetzung. Es muss jedoch nicht zu einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kommen. Vielmehr besteht auch die Möglichkeit, dass die Erbschaft gemeinsam durch die Erben fortgeführt werden kann. Dies ist sogar zwingend notwendig,
  • Universalerbe
    Der Universalerbe ist derjenige, der die gesamte Erbschaft als Rechtsnachfolger des Erblassers antritt und dessen rechtliche Stellung in vollem Umfang übernimmt. Grundlagen Die Universalsuccession ist das zentrale Prinzip des deutschen Erbrechts. Sie besagt, dass der Universalerbe als Rechtsnachfolger des Erblassers in dessen gesamte Rechtsstellung eintritt.
  • Universalsukzession
    Der Begriff Universalsukzession meint im juristischen Sprachgebrauch Gesamtrechtsnachfolge. Damit bezeichnet man im Allgemeinen den Übergang von Pflichten und Rechten von einer Person auf eine andere, die zum Rechtsnachfolger wird. Eine solche Rechtsnachfolge kann entweder durch vertragliche Vereinbarungen oder infolge gesetzlicher Bestimmungen erfolgen.
  • Verfügungsrecht
    Das Verfügungsrecht ist das Recht, über einen Gegenstand oder ein Recht zu verfügen, insbesondere es zu übertragen, mit Rechten oder Verpflichtungen zu belasten oder es zu veräußern. Rechtsgrundlagen Das Verfügungsrecht ist in verschiedenen Gesetzen und Regelungen des deutschen Rechts verankert. Insbesondere finden sich einschlägige Bestimmungen
  • Vermächtnisnehmer
    Ein Vermächtnisnehmer ist die Person, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag mit einem Vermächtnis bedacht ist. Im Rahmen eines solchen Vermächtnisses - welches nur durch einen Erbvertrag oder ein Testament rechtlich bindend ist - kann der Nachlass auf mehrere Individuen verteilt werden, auch außerhalb der biologischen
  • Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall
    Ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem eine Person (der Versprechende) einer anderen Person (dem Versprechungsempfänger) zusagt, nach dessen Tod eine Leistung an einen Dritten (den Begünstigten) zu erbringen. § 331 BGB: Die gesetzliche Grundlage Die gesetzliche
  • Verwandte
    Verwandte sind Personen, die durch Abstammung voneinander abstammen oder die gleichen Vorfahren haben, aber nicht direkt in einer Geraden Linie verwandt sind (Seitenverwandtschaft). 1. Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Grundlage für die Definition und die rechtliche Behandlung von "Verwandten" ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden:
  • Vindikationslage
    Die Vindikationslage bezeichnet die rechtliche Situation, in der der Eigentümer einer Sache die Herausgabe dieser Sache von demjenigen verlangt, der sie ohne Rechtsgrund besitzt oder nutzt. Ursprung und rechtlicher Hintergrund Die Vindikationslage hat ihren Ursprung im römischen Recht und findet auch in der heutigen deutschen
  • Vorerbe
    Im deutschen Erbrecht besteht die Möglichkeit einen Vorerben zu berufen. Die Vorerbenberufung hat zur Folge, dass im Eintritt des Erbfalles die Erbmasse auf den Vorerben übergeht und erst bei dessen Tod, das Erbe an die gesetzlichen Nacherben nach § 2106 BGB weitergereicht wird. Darüber hinaus hat
  • Vorweggenommene Erbfolge
    Mit der vorweggenommen Erbfolge werden Vermögenswerte einem oder auch mehreren Erben zu Lebzeiten des Erblassers, meistens als unentgeltliche Schenkung, zugewendet. Der Vorteil dieser unter anderem in den §593 a S.1 BGB oder § 17 HöfeO geregelten Rechtsvorschrift ist, dass die strengen Formvorschriften eines Testaments vermieden werden.
  • Zwangssicherungshypothek
    Die Zwangssicherungshypothek ist ein dingliches Recht, welches zur Sicherung einer Forderung im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf das Grundstück des Schuldners eingetragen wird. Die Zwangssicherungshypothek ist somit eine Form der dinglichen Sicherung, die Gläubigern ermöglicht, bei Nichterfüllung einer Forderung einen Zugriff auf das Grundvermögen des Schuldners zu erhalten. Dabei wird
  • nichtig
    Nichtigkeit ist die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, die zur Folge hat, dass das betroffene Rechtsgeschäft als von Anfang an nicht zustande gekommen gilt und damit keine rechtlichen Wirkungen entfaltet. Arten der Nichtigkeit Im deutschen Recht wird zwischen aktueller und absoluter Nichtigkeit sowie der
  • per se
    Per se ist ein lateinischer Begriff und bedeutet "an sich" oder "von selbst". Im juristischen Kontext wird der Begriff verwendet, um auszudrücken, dass eine bestimmte Handlung oder ein bestimmter Sachverhalt ohne weitere Beurteilung oder Prüfung als gegeben oder rechtswidrig eingestuft wird. Rechtliche Einordnung von "per se" Die
  • prädestinieren
    Prädestinieren bezeichnet im juristischen Kontext die Vorherbestimmung eines Ergebnisses oder Ereignisses durch objektive Umstände, die im Rahmen von Gesetzen, Verträgen oder anderen Rechtsgrundlagen eine entscheidende Rolle spielen können. Prädestinieren im Zivilrecht Im Zivilrecht kommt der Begriff Prädestinieren insbesondere bei der Auslegung und Anwendung von
  • umschreiben
    Umschreiben bezeichnet im juristischen Sinne die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem bestehenden Vertrag auf eine andere Partei. Der ursprüngliche Vertragspartner wird dabei durch einen neuen Vertragspartner ersetzt. Dies geschieht häufig bei der Übertragung von Eigentum oder bei der Übernahme eines Geschäfts. Gesetzliche Grundlagen der
  • zu verschenken
    Zu verschenken bezeichnet die Übertragung von Eigentum oder Rechten auf eine andere Person ohne Gegenleistung und beruht auf einer Schenkung gemäß § 516 BGB. 1. Grundlagen der Schenkung Die Schenkung ist im deutschen Zivilrecht im § 516 BGB geregelt und definiert als
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