Das Ausländerrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet des Öffentlichen Rechts und gilt für Personen, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch Bürger der EU sind. Im Ausländerrecht sind die Vorschriften für die Einreise von Ausländern nach Deutschland, ihren Aufenthalt sowie ihre Niederlassung in Deutschland geregelt.
Dabei bilden das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) die wesentlichen Rechtsgrundlagen. Im Aufenthaltsgesetz ist vor allem der Aufenthalt von Angehörigen aus Drittstaaten geregelt, während im Asylverfahrensgesetz die Verfahrensweise für Personen, die Asyl suchen bzw. beantragen, insbesondere ihre Einreise, Zurückweisung oder Zurückschiebung sowie ihre Aufenthaltsstatus, geregelt ist.
Unterschied zwischen Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis
Das Ausländerrecht besagt, dass Ausländer nach Deutschland nur dann einreisen dürfen, wenn sie über einen anerkannten Pass oder Passersatz verfügen. Davon ausgenommen sind Ausländer, die aus Lichtenstein, Monaco oder der Schweiz kommen. Ist der Aufenthalt länger vorgesehen, ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, die über die zuständige Ausländerbehörde zu bekommen ist. Dabei wird unterschieden zwischen:
Während der Dauer der Aufenthaltserlaubnis besteht für Ausländer ein Schutz vor Abschiebung.
Die unterschiedlichen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen, die im Ausländerrecht zu berücksichtigen sind, sind für Laien nur schwer zu durchschauen. Daher ist häufig die Unterstützung eines fachlich kompetenten Rechtsanwalts für Ausländerrecht erforderlich. Der Anwalt für Ausländerrecht verfügt neben dem entsprechenden Fachwissen im Bereich des Ausländerrechts auch über ausreichend Praxiserfahrung, um seine Mandanten unterstützen und beraten zu können. Denn es kommt ständig zu Änderungen im Ausländerrecht, die teilweise auch vom Herkunftsland abhängen können, was schnell zu Problemen führen kann.
Auch Studenten, die in Deutschland einen Teil ihres Studiums absolvieren möchten, fallen unter das Ausländerrecht und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Und auch Familien, deren Mitglieder im Rahmen der Familienzuführung nach Deutschland einreisen möchten, fallen unter das Ausländerrecht. Personen, die mit einem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland eingereist sind, halten sich nach deren Ablauf illegal in Deutschland auf und müssen mit einem Strafverfahren sowie der Abschiebung in das Herkunftsland rechnen. In diesen Fällen vertritt ein Rechtsanwalt für Ausländerrecht die Interessen seiner Mandanten in einem Gerichtsverfahren ebenso wie in einem Prozess, der wegen des Verdachts einer Scheinehe oder wegen des Verstoßes gegen eine räumliche Aufenthaltsbeschränkung (Residenzpflicht) geführt wird.
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